Tabelle und Spielansetzung aktualisiert!
Abschlußwertung / -tabelle der Torschützenliste und Fairplay-Wertung des HVSA eingearbeitet unter "aktuelle Saison --> Statistik"
Infos zur Schiedsrichterordnung und Spielberechtigung (Seite 2)

Neue INFO!!
Schiedsrichterordnung des HVSA, BESCHLOSSEN vom Erweiterten Präsidium des HVSA am 24.05.2014
(Auszüge aus der HVSA-Seite)

=> Zu diesem Zweck ist jeder Verein des HVSA verpflichtet, dem HVSA die in §1 Abs. 2.1 dieser Ordnung vorgeschriebene Zahl an Schiedsrichtern zu melden.

=> 2.1 Jeder Verein des HVSA hat grundsätzlich für eine von der Mitteldeutschen-Oberliga bis zur Kreisklasse spielende Mannschaft (Kinder bis Erwachsene), für die ein Mitgliedsbeitrag zu  
     entrichten ist, zwei Schiedsrichter mit gültigem Schiedsrichterausweis zum 01.05. des laufenden Jahres an den Spielbezirk schriftlich zu melden.

=> Anzahl gemeldeter Mannschaften/Anzahl zu stellender Schiedsrichter 1/2
=> Vereine, die mindestens eine Mannschaft zum Spielbetrieb im HVSA gemeldet haben, müssen einen Schiedsrichterwart benennen. Dieser ist mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, dem
     jeweiligenSchiedsrichterwart des Spielbezirkes mit der Abgabe der gemeldeten Schiedsrichter schriftlich bekannt zu geben.
=> 2.2 Schiedsrichter dürfen je Saison nurvon einem Sportverein gemeldet werden.
=> Die gemeldeten Schiedsrichter stehen dem HVSA für Einsätze als Schiedsrichter/Zeitnehmer/Sekretär/Beobachter zur Verfügung und haben Einsätze zu mindestens fünf Spiele an mehreren Spieltagen in der
     laufenden Saison, zu denen sie angesetzt sind, vorrangig wahrzunehmen.
=> Wird diese Mindestanzahl an Spielen von einem Schiedsrichter unterschritten, erfolgt rückwirkend für die abgeschlossene Saison eine Streichung von der Schiedsrichtermeldeliste und es wird eine Geldbuße
     gemäß
Rechtsordnung (RO) des DHB und den Zusatzbestimmung des HVSA zur RO erhoben
=> Erfüllt ein Verein im ersten Jahr die Mindestzahl an gemeldeten Schiedsrichtern nicht, so wird pro fehlendem Schiedsrichter eine Ordnungsgebühr in Höhe von 200,00€ erhoben.
=> Ab dem zweiten Jahr (zwei aufeinander folgende Jahre) werden pro fehlendem Schiedsrichter 300,00€ erhoben. Zuzüglich wird der im obersten Bereich spielenden aktiven Mannschaft (bis zur Sachsen-Anhalt
     -Liga) für jeden fehlenden Schiedsrichter ein Punkt aberkannt.
=> In jedem weiteren Jahr, in dem der Verein die Gestellung der Schiedsrichter nicht erfüllt, erhöht sich die Ordnungsgebühr um weitere 100,00 € pro fehlendem Schiedsrichter 
     gegenüber dem Vorjahr.

     Die Regelung des Punktabzuges wird beibehalten.
=> Die Bestrafung und Punktaberkennung erfolgt vor Beginn der Pflichtspiele durch die Spielleitende Stelle mittels Bescheids. Dieser ist dem Verein und der Geschäftsstelle des
     HVSA durch den 

     Schiedsrichterwart des HVSA mitzuteilen.
=> Schiedsrichter Erwachsenenbereich mindestens 16 Jahre!!

 Link zur kompletten Schiedsrichterordnung:

http://www.hvsa.de/2009/_meldungen/6020%5CSchiedsrichterordnung%20HVSA-Mai%202014.pdf

 

Für den TV würde dies heißen:

Spielberichtigt, aber 800 Euro Strafe und Punktabzug (2)

 

 

 

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